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Mutterschutz berechnen

Ab wann, bis wann — und bis wann die Elternzeit angemeldet sein muss.

Ergebnis
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So funktioniert es

  1. Geben Sie den errechneten Geburtstermin ein, oder den ersten Tag der letzten Periode.
  2. Ist das Kind schon da, tragen Sie den Tag der Geburt ein: eine frühe Geburt verlängert die Frist danach.
  3. Bei Zwillingen oder einer Frühgeburt gelten 12 Wochen nach der Geburt.
  4. Sie sehen Beginn und Ende, die Fristen einzeln und den spätesten Tag für die Anmeldung der Elternzeit.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (§ 3 MuSchG). In dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wollen; die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf, und auf Antrag zwölf, wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird. Kommt das Kind vor dem Termin, hängen sich die verlorenen Tage hinten an.
Was ist, wenn das Kind nach dem Termin kommt?
Dann läuft die Schutzfrist vor der Geburt einfach weiter; die acht Wochen danach werden nicht kürzer.
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Seit 1. Juni 2025 ja, gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs, ab der 20. bis zu acht Wochen, sofern Sie nicht ausdrücklich arbeiten wollen.
Bis wann muss ich die Elternzeit anmelden?
Sieben Wochen vor ihrem Beginn (§ 16 BEEG). Der Rechner zeigt den Tag für eine Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz und für den anderen Elternteil ab der Geburt.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; nichts davon wird übertragen.
Ersetzt das die Auskunft von Arbeitgeber oder Krankenkasse?
Nein. Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen an; maßgeblich ist das ärztliche Zeugnis über den Geburtstermin und die Auskunft Ihrer Krankenkasse.

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