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Kündigungsfrist Mietvertrag berechnen

Bis zum dritten Werktag — und welcher Tag das diesen Monat ist.

Ende
31.12.2026
Spätester Zugang
05.10.2026
Ergebnis
Ende des Mietverhältnisses:  Donnerstag, 31. Dezember 2026

  Zugang der Kündigung                Donnerstag, 24. September 2026
  Kündigungsfrist                     3 Monate (Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats) — § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB
  3. Werktag im September             Donnerstag, 3. September 2026 — verpasst, daher ein Monat später
  Spätester Zugang für dieses Ende    Montag, 5. Oktober 2026
  Geht sie später zu, endet es am     Sonntag, 31. Januar 2027

Nur bundesweite Feiertage sind berücksichtigt; wählen Sie das Bundesland, in dem die Wohnung liegt.
Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum des Schreibens. Die Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift; eine E-Mail genügt nicht.

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So funktioniert es

  1. Lassen Sie »Ich als Mieter« stehen oder wählen Sie den Vermieter.
  2. Geben Sie den Tag ein, an dem die Kündigung zugeht.
  3. Wählen Sie das Bundesland, in dem die Wohnung liegt; für den Vermieter auch den Tag der Übergabe.
  4. Sie sehen den dritten Werktag, das Ende und den spätesten Zugang dafür.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?
Spätestens am dritten Werktag eines Monats; dann endet der Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats. Eine Kündigung, die am 5. Oktober zugeht, beendet den Vertrag also zum 31. Dezember — wenn der 5. Oktober noch der dritte Werktag ist, wie 2026 wegen des Feiertags am 3. Oktober.
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja, bei der Kündigung schon (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Fällt der dritte Werktag aber auf einen Samstag, genügt der Zugang am folgenden Montag (§ 193 BGB). Sonntage und Feiertage zählen nie; deshalb fragt der Rechner nach dem Bundesland.
Gilt für den Vermieter dieselbe Frist?
Nur in den ersten fünf Jahren. Nach fünf Jahren seit der Übergabe der Wohnung verlängert sich die Frist für den Vermieter auf sechs, nach acht Jahren auf neun Monate. Außerdem braucht er einen Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf. Für den Mieter bleibt es immer bei drei Monaten.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). Am sichersten ist ein Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe mit Zeugen.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; nichts davon wird übertragen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen an. Arbeits- oder Tarifvertrag, ein befristeter Mietvertrag oder ein Kündigungsverzicht können etwas anderes bestimmen; im Zweifel fragen Sie einen Anwalt, die Gewerkschaft oder den Mieterverein.

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